(EnEV) Energieeinsparverordnung 2009
Die Energieeinsparverordnung, EnEVDie Energieeinsparverordnung ist seit 01.02.2002 gültig. Sie fasst die alte Wärmeschutzverordnung von 1995 und die Heizungsanlagenverordnung zusammen. Die EnEV gilt insbesondere für Neubauten und stellt höhere Anforderungen als die bisherigen Regelungen.
Es gibt nur eine Welt... Industrie und Privathaushalte – Klimaschutz geht uns alle an!
Die Ziele sind klar abgesteckt. Bereits 1997 haben die Vereinten Nationen im Kyoto-Protokoll vereinbart, den jährlichen Treibhausgas-Ausstoß zu reduzieren. Die
Bundesregierung strebt, bezogen auf das Jahr 1990, eine Reduzierung um 40% bis zum
Jahr 2020 an.
Ein Blick auf die absoluten Zahlen der C02-Emissionen in Deutschland beweist: Mit ca.
15 % der Gesamtemissionen bilden private Haushalte derzeit nach Energiewirtschaft
und Verkehr den drittgrößten Posten*. Schaut man sich die Hauptenergiefresser näher an, rücken ältere Gebäude in den
Fokus, die einen weitaus größeren negativen Beitrag zur Klimabilanz leisten, als man vielleicht vermutet.
* Umweltbundesamt (Hrsg.) 2007: Klimaschutz in Deutschland.
Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) hat Deutschland klar definiert, wo und wie in unserenHäusern und Wohnungen kostbare Energie gespart werden kann. Ein Grund mehr, sich die Inhalte und
Folgen der neuen EnEV mit Fokus auf das Sanieren und Modernisieren genauer anzuschauen.
Der Bedarf im Bereich der Gebäude- und Wohnungsmoderni sierungen, aber auch der Instand–
setzungsleistungen wird allein in Deutschland auf 100 Milliarden Euro geschätzt – Tendenz steigend.
Eine Begutachtung des Baubestandes hat ergeben, dass 60 % der Fenstereinheiten sanierungsbedürftig
sind und deren Erneuerung gewaltiges Einsparpotential birgt.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die zwei Hauptanforderungen (EnEV 2009)
notwendige Heizenergie berücksichtigt, sondern auch die Verluste bei der Erzeugung, dem Transport und der Umwandlung
des Energieträgers und auch die zu erwartenden Wärmegewinne also genau das, was CO2-Ausstoß verursacht. Für Ihr
Bauvorhaben wird der maximal zulässigePrimärenergiebedarf anhand eines nach Ihren Plänen erstellten Referenzgebäudes –
ausgestattet mit modernen, energieeffizienten Baumaterialien – errechnet. Das von Ihnen später realisierte Bauvorhaben
darf diesen so ermittelten Primärenergieverbrauch nicht überschreiten. Umgerechnet auf einen Quadratmeter Wohnfläche
bedeutet dies für ein durchschnittliches Einfamilienhaus einen Wert von ca. 100 kWh/m² pro Jahr.
Dies bedeutet eine Verschärfung der Anforderungen um ungefähr 30 % gegenüber der EnEV 2007. Nur zum Vergleich: Ein in
den 50er Jahren errichtetes, energetisch unsaniertes, Einfamilienhaus liegt bei einem Heizenergiebedarf pro Quadratmeter
von ca. 400 kWh pro Jahr. Damit Sie bemessen können, was diese Einsparung bedeutet: 10 kWh = 1 Liter Heizöl oder 1 m³
Erdgas oder 2 kg Holz.
Wenn ein neu saniertes Gebäude also 300 kWh pro Jahr und Quadratmeter einspart, entspricht das einer Ersparnis von 30
Liter Heizöl pro Quadratmeter und Jahr, also 3.000 Litern für ein Haus mit 100 m² beheizter Fläche – zurzeit eine jährliche
Einsparung von ca. 2.000 Euro.
2. Verringerung der Transmissionswärmeverluste. Schlaue Bürger könnten darauf kommen, dass eine verbesserte
Dämmung der Gebäudehülle nicht mehr notwendig ist, wenn sie nur genug Heizenergie aus erneuerbaren Energien (z.B.
Solaranlagen) zuführen und somit wenig CO2-Ausstoß verursachen. Um das zu verhindern und sicherzustellen, dass auch
die Wärmeverluste durch die Gebäudehülle immer auf ein vernünftiges Maß begrenzt werden, stellt die EnEV 2009 –
unabhängig vom Primärenergiebedarf – zusätzliche Anforderungen an die Dämmung der gesamten Gebäudeaußenhaut.
Einige der in der EnEV 2009 für das Referenzgebäude vorgeschriebenen Werte sind in der Grafik links dargestellt. Im
Einzelfall dürfen einzelne Bauteile schlechte Werte aufweisen, wenn dafür andere Bauteile für einen Ausgleich sorgen.
Regelungen für die Sanierung im Bestand. Streng genommen dürften unter den oben genannten Anforderungen in
bestehenden Gebäuden keine Einzelmaßnahmen (z.B. Erneuerung des Daches oder neue Fenster) mehr durchgeführt
werden, weil die so verbesserten Gebäude allein durch diese Einzelmaßnahme die strengen Anforderungen noch nicht
erfüllen können. Es musste also eine Lösung für schrittweise Sanierungen gefunden werden. Die EnEV gibt für Sanierungen
im Bestand zwei Lösungsmöglichkeiten vor:
a) Die ausgetauschten Bauteile müssen gewisse, in der EnEV 2009 aufgeführte Mindestwerte erreichen (z.B. Fenster mit
Wärmedurchgangskoeffizient kleiner/gleich 1,3 W/m²K).
b) Das durch die Einzelmaßnahme energetisch verbesserte Gebäude darf die oben beschriebenen Höchstwerte an
Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust um nicht mehr als 40 % überschreiten.
Rechtliche Bedeutung. Die EnEV 2009 ist eine Verordnung mit Gesetzesrang. Für ihre Einhaltung haften der Bauherr und
die am Bau Mitwirkenden. Die Einhaltung wird kontrolliert. Bei Nichterfüllung der Anforderungen können Bußgelder bis zu
50.000 Euro verhängt werden.
Sie sehen, das Einsparen von Energie ist eine sehr komplexe Materie, die einen Fachmann erfordert.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wärmedämmung mit System
Nach der neuen Energieeinsparverordnung gibt es einen Richtwert für Fenster von 1,3 W/m²K. Bei Einzelmaßnahmen ohne
Nachweis des Primärenergiebedarfs und der spezifischen Transmissionswärmeverluste darf dieser Wert nicht überschritten
werden. Es ist das optimale Zusammenspiel von Verglasung, Dichtung und Profil, das ein energieeffizientes Fenster zu
einem PaX-Energiesparfenster macht. Um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen, setzt PaX bei den Energiesparfenstern
auf eine dreifache Wärmeschutzverglasung. Der als so genannte „Warme Kante“ bezeichnete Scheibenverbund (also die
Verbindung von Glas und Rahmen durch einen umlaufenden Abstandhalter). Zwei umlaufende Dichtungen vermeiden
Energieverlust durch Zugluft und machen das System komplett.
So setzt sich der Uw-Wert Ihres Fensters zusammen:Der U-Wert ist ein Maß für den Wärmedurchgang durch ein
mehrschichtiges Bauteil – z. B. durch ein Fenster – und wird in
W/m²K angegeben, d. h. pro 1 °C Temperaturdifferenz zwischen
innen und außen. Er setzt sich zusammen aus dem Wärme–
durchgangskoeffizienten von Rahmen (Uf), Verglasung (Ug) und
Scheibenverbund (Psi). Der Psi-Wert wird pro laufendem Meter
Glasverbund berücksichtigt. Die Wärmedämmung für Rahmen und
Glas gehen entsprechend ihrem Flächenanteil in die Berechnung
ein.
Übrigens:
Was für das Fenster der Uw-Wert ist, ist für die Haustür der UD-Wert
Doch Achtung: Ug-Wert ist nicht gleich Uw-Wert. Schauen Sie deshalb genau hin. Wie viel Wärme wirklich durch ein
Fenster verloren geht, bestimmt der Uw-Wert. Dies wird bei einigen Anbietern oft irreführend dargestellt, weil der
in der Regel kleinere Ug-Wert besser ist als der Uw-Wert.
Energiesparfenster von PaX liegen mit einem Uw-Wert von 0,9 W/m2K bei PaXpremium und PaXclassic (Holzfenster) und
PaXoptima (Holz-Aluminium-Fenster) klar unter der von der EnEV geforderten Norm. Unser Kunststoff-Fenster PaXabsolut
erreicht sogar einen Wert von 0,8 W/m2K.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hier steckt viel Energie drin!
Unser Glas lässt viel Sonnenwärme durch, aber nur wenig Heizungswärme – und das ist gut so!
Mit der Messung des U-Wertes wird der Wärmeverlust von innen nach
außen bestimmt – und zwar pro Quadratmeter bei 1 °C Temperatur–
unterschied. Leitfähige Werkstoffe, wie Metalle, haben einen
ungünstigeren, d. h. höheren U-Wert als weniger wärmeleitfähige
Werkstoffe, wie zum Beispiel Holz. Dabei spielen die Durchlässigkeit des
Glases und deren Nutzung eine besondere Rolle. Das Glas ist mit einer
speziellen Beschichtung versehen. Sie wirkt asymmetrisch, lässt
kurzwellige Strahlen von außen durch und sorgt dafür, dass die
langwelligen Strahlen im Raum bleiben. Der g-Wert gibt die
Durchlässigkeit von Sonnenenergie durch ein Isolierglas an (g=gain).
Je höher er ist, desto mehr Sonnenenergie dringt in den Raum.
Das Glas lässt Sonnenstrahlen in hohem Maß in den Raum – Heizungswärme kann dagegen nur minimal nach außen entweichen
Die Normgrößen sind entscheidend!
Streng genommen heißt das: Fenster mit verschiedenen Maßen haben auch unterschiedliche Uw-Werte. Um dem Bauherrn
diesen enormen Rechenaufwand zu ersparen, wird der Uw-Wert – wie auch schon bei der CE-Kennzeichnung üblich – auf
eine Normfenstergröße bezogen. Für normale Fenstergrößen wird das Maß 1,23 m x 1,48 m als Bezugsbasis verwendet. Dies
erleichtert die Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Fenstersysteme. Diese Vorgehensweise wird auch von der
KfW-Förderbank anerkannt.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die EnEV 2009 zum Thema Fenster.
Der Gesamtwert entscheidet – viel Flexibilität beim Neubau.
Grundsätzlich gilt: Beim Neubau von Wohngebäuden müssen sowohldie Anforderungen an die energetische Qualität der Gebäudehülle als
auch die Anforderungen an den Höchstwert des Primärenergiebedarfs
eingehalten werden. Da ein Neubau in der Regel komplett geplant wird,
können die Grenzwerte für das Gebäude auf konkrete Anforderungen
an Fenster, Außenwand und Heizung verteilt werden. So wird
sichergestellt, dass alle Komponenten Ihres neuen Hauses perfekt
zueinander passen und miteinander harmonieren.
Da „nur“ der Gesamtwert zählt, gleichen sich die Werte der einzelnen
Bestandteile aus. Das heißt: Wer sich bei den Fenstern für weit
bessere Werte als gefordert entscheidet, der kann die EnEV 2009 z.B.
bei der kostenintensiven Dämmung der Wände etwas salopper sehen.
Für einen Neubau mit einem Jahresprimärenergiebedarf von 90 kWh/m2 können die Einzelwerte von Fenstern, Haustüren, Dach und Boden in der
Addition gewertet werden. Ein Wert kann einen anderen Wert dabei ausgleichen.
Beim Altbau gilt – die Norm entscheidet, was der Energieausweis verspricht.
Bei der Sanierung Ihrer Immobilie können Sie sich an die maximalzulässigen Bauteilwerte der EnEV 2009 halten. Damit sind Sie ohne
weiteren bürokratischen Aufwand auf der sicheren Seite. Während es
bei Neubauten keine Nachweispflicht für Einzelteile gibt, macht sich
bei der Altbausanierung die klare Orientierung an der EnEV 2009
sowohl auf der Energiekostenabrechnung als auch im Energieausweis
bezahlt. Alternativ ist es möglich, genau wie im Neubau, alle
Einzelkomponenten genau zu berechnen.
Weil bei Altbauten manche Dinge einfach nicht mehr zu ändern sind,
gilt für diese Gebäude ein um 40 % verringertes Anforderungsniveau
gegenüber dem Neubau.
Laut EnEV 2009 muss jeder Altbaubesitzer, der sein Haus verkaufen oder vermieten will, einen Energieausweis vorweisen
können. Wer die Chance nutzt und seine „Energieverschwender“ auf Vordermann bringt, sichert sich in Zeiten hoher
Energiepreise nicht nur die Aufmerksamkeit von Mietern oder Käufern, sondern auch die Zukunftssicherheit seines Vermögens.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.enev.de (Zentrum für Umweltbewusstes Bauen e. V.)
